Wie kann ich den kalkulierten Einheits-Preis auf eine Vorgabe rückrechnen lassen?
Die Vorkalkulation errechnet aus der Summe der Details den Einheitspreis.
Wenn Sie den EP auf einen „Straßenpreis“ ändern wollen gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie auf das Symbol und es erscheint das Erfassungsfenster für eine Preisvorgabe.
Mit OK und einer ändern Sie den Preis und entsprechend die Kalkulation.
Wichtig:
Bei einer Rückrechnung können immer Rundungsdifferenzen auftreten. Diese lassen sich mathematisch manchmal nicht verhindern. Ggf. hilft es, wenn die Berechnung ein 2. mal durchgeführt wird.
Art der Rückrechnung:
- Über den Zeitansatz
- Der Differenzbetrag zwischen dem derzeitigen EP und Ihrer Preisvorgabe wird über die kalkulierte Zeit verrechnet. Wenn Sie also den EP verringern, wird sich die zur Verfügung stehende Zeit ebenfalls verringern.
- Über den Gewinn
- Der Differenzbetrag wird über den Gewinn verrechnet. Geringerer EP bedeutet in diesem Fall weniger Gewinn.
- Erst Gewinn dann Zeitansatz
- Eine Kombination aus den o. a. Möglichkeiten. Wenn kein Gewinn mehr vorhanden wäre, würden zusätzlich die Zeiten angepasst.
- Durch Anpassung der Herstellkosten
- In diesem Fall würde sich der Differenzbetrag auf den Einkaufspreis der Leistung auswirken.